AGB

AGB für Vorträge, Webinare, Seminare

  1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen den Referenten/innen, und dem Veranstalter über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.

  1. Leistungen des Referenten

2.1 Die Referenten/innen erbringen ihre Dienstleistungen höchstpersönlich oder über das Internet. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Referenten/innen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Referenten nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist jegliche Schadensersatzpflicht  ausgeschlossen. Es wird versucht einen Ersatztermin zu benennen, bei dem der/die Referent/in die Dienstleistung erbringen kann.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind aus dem Angebot ersichtlich und dem Veranstalter bekannt. Der Referent ist in der Gestaltung, Auswahl der Vortragselemente und Darbietung seines Programms frei. Inhaltlichen Anweisungen des Veranstalters oder eines Dritten, unterliegt der Referent nicht.

2.3 Der Referent erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrages erforderlich ist. In diesem Zusammenhang stimmt er auch der Ablichtung und eventuellen Veröffentlichung von Fotos und Videos zu, zu denen er sich _erforderlichenfalls zur Verfügung stellt. Die Auswertung der Aufnahmen im Internet und in Multimediawerken durch den Veranstalter bedarf der Zustimmung des Referenten.

  1. Pflichten des Veranstalters

3.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt, führt der Veranstalter im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegen die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben (z.B. so genannte Ausländersteuer, KSK), sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.

3.2 Der Veranstalter gewährleistet, dass am Veranstaltungsort und -tag ein kompetenter Ansprechpartner für den Referenten gestellt wird. Dieser Vertreter gilt als bevollmächtigt, sämtliche erforderlichen oder sachdienlichen Erklärungen gegenüber dem Referenten abzugeben oder entgegenzunehmen.

3.3 Der Veranstalter stellt dem Sicher-Stark-Team zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen das notwendige Werbematerial, gemeinsame Presseveröffentlichung u. ä. zur Verfügung und erteilt auf Wunsch weitere Informationen über die durchzuführende Veranstaltung und den genauen Programminhalt für den Referenten.

3.4 Der Veranstalter erkennt das Urheberrecht der Referenten/in an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Veranstalter bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Referenten.

3.5 Mit der Buchung eines Referenten beim Sicher-Stark-Team erklärt sich der Veranstalter damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen des Referenten für die Medien und für Werbemaßnahmen des Referenten verwendet werden können.

3.6 Der Veranstalter trägt dafür Sorge, die vom Referenten gewünschte Technikanforderung ordnungsgemäß zu erfüllen und trifft die sorgfältige Auswahl von Medienfirmen, Ton- und Übertragungstechnik, Webinartechnik, Leitungskapazitäten bei Webinaren, Seminar-/ Kongress-Hotels sowie sonstigen Dritten, die vom Veranstalter zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Veranstalter wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der geplanten Veranstaltung bzw. des Seminars/Kongresses treffen.

3.7 Für Hotelreservierungen ist der Veranstalter zuständig und verantwortlich. Die Hotelrechnung (und eventuelle Stornogebühren) sowie die Hotelspesen und Fahrtkosten im üblichen Rahmen der geschlossenen Vertragsvereinbarungen übernimmt der Veranstalter.

  1. Werbung

4.1 Der Veranstalter kann im Zuge der Ankündigung des Referenten – besonders unter Angabe der Marke des “Sicher-Stark-Teams“ mit dem dazugehörigen Logo – nennen und bewerben. Geeignetes Bildmaterial, frei von Rechten Dritter, wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

4.2. Die ausschließliche Verwendung des durch das Sicher-Stark-Team zur Verfügung gestellten Bild- und Textmaterials für Veranstaltungsankündigungen, Pressemitteilungen oder Ähnlichen, bedarf keiner Freigabe durch diese. Eine schriftliche Freigabe durch das Sicher-Stark-Team vor Veröffentlichung ist nur dann zwingend erforderlich, wenn der Veranstalter eigenständig formulierte und zusammengestellte_ Veranstaltungsankündigungen, Pressemitteilungen oder Ähnliches mit eigenem oder fremdem Bildmaterial ausstattet. Die Freigabeerklärung wird in Form einer schriftlichen Genehmigung durch das Sicher-Stark-Team nach erfolgter Prüfung und eventueller Rücksprache mit dem Referenten zeitnah erbracht.

4.3. Der Referent ist berechtigt am Veranstaltungstag seine Medienprodukte (Bücher, CD u.a.) zum Kauf anzubieten und auf _neue Produkte vor/ während/ nach seinem Vortrag hinzuweisen.

  1. Anderweitige Verwertung

5.1 Werbung für andere Produkte oder Leistungen darf vom Veranstalter nach Rücksprache und schriftlicher Zustimmung des Sicher-Stark-Teams in einem Zusammenhang mit der Referentendarbietung veröffentlicht werden.

5.2 Der Veranstalter ist zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegenüber der Verwertung unerlaubt zustande gekommener Vervielfältigungs- und Verwertungshandlungen verpflichtet. Auf Anforderung wird das Sicher-Stark-Team dem Veranstalter gesondert Prozessvollmacht erteilen.

  1. Sicherung der Leistung

6.1 Bei Abschluss des Buchungsvertrages werden sofort 30% des Honorars zur Zahlung fällig. Die Restzahlung des Honorars von 70% zzgl. Reisekosten, Spesen sowie 19% MwSt. ist spätestens 7 Tage nach dem Vortrag/Seminar/Webinar fällig.

6.2 Bei Buchungen von Veranstaltern, deren Firmensitz sich außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz befindet, ist eine Anzahlung in Höhe von 70% des Honorars sofort nach Buchung zur Zahlung fällig.

  1. Stornierung / Rücktritt

7.1 Sollte 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin noch keine Anzahlung des Rechnungsbetrages getätigt worden sein, besteht seitens des Veranstalters kein Anspruch auf Durchführung des Seminars/Vortrages/Webinars. Der vorliegende Vertrag ist für den Veranstalter verbindlich. Eine Terminverschiebung ist bis 16 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich. Bis 12 Wochen vor der Veranstaltung wird dem Veranstalter 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen weniger als 12 Wochen vor dem Termin 100% des Auftragswertes. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Vertragspartners aufgrund ersparter Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig unterlässt, nachzuweisen. Alle Preise verstehen sich in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Unsere Preise verstehen sich jeweils exklusiv der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Rücktritt wegen Corona SARS-COV 2-Pandemie
Beide Vertragsparteien kennen die Risikolage, dass durch die SARS-COV 2-Pandemie ein Risiko einer möglichen Absage-, Teilabsage- oder Verlegungszwang für zukünftige Veranstaltungen bestehen kann. Der Veranstalter trägt als solcher das grundsätzliche „Veranstaltungsrisiko“ und damit das Verwendungsrisiko. Dies gilt insbesondere, wenn für den geplanten Zeitraum der Veranstaltung künftig ein behördliches Verbot erlassen werden sollte. Dann ist für das Entfallen der Leistungspflicht der Veranstalter allein und verschuldensunabhängig verantwortlich. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:

7.2.1. Ist die Durchführung der geplanten Veranstaltung daher den Veranstalter unmöglich wegen

  1. a) einer behördlichen Verbotsverfügung oder
  2. b) einer erhöhten Risikolage, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen werden kann, aber die Vorgaben der (Landes-) Gesundheitsbehörden, des RKI (Robert Koch Institutes) und des WHO eine Einhaltung der Schutzpflichten der Veranstalter bei Durchführung der Veranstaltung als unvertretbar erscheinen lassen, so ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.2.2. Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, werden die sonstigen vereinbarten Stornierungsgebühren aus dem Angebot/Vertrag zu Gunsten des Veranstalters dahingehend angepasst, dass 70 % der vertraglich vereinbarten Vergütung rückabgewickelt werden. Das Sicher-Stark-Team behält einen Anspruch auf 30 % des Gesamtbetrages. Dem Veranstalter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass durch die Stornierung ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die hier angesetzten Pauschalen beim Referent entstanden ist

7.2.3. Dem Referent stehen dem Veranstalter gegenüber keine weiteren    Rechte zu.

7.3 Formatwechsel wegen Corona SARS-COV 2-Pandemie

7.3.1. Sollte die ursprünglich als Präsenztermin geplante Veranstaltung auf Grund der SARS-COV 2-Pandemie wegen

  1. a) einer behördlichen Verbotsverfügung oder
  2. b) einer erhöhten Risikolage, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen werden kann, aber die Vorgaben der (Landes-) Gesundheitsbehörden, des RKI (Robert Koch Institutes) und des WHO eine Einhaltung der Schutzpflichten des Veranstalters bei Durchführung der Veranstaltung als unvertretbar erscheinen lassen, so ist der Formatwechsel von Präsenz- auf Digitalveranstaltung dem Referent nach Absprache des Veranstalters gestattet. Hotelspesen und Fahrtkosten werden in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt. Sind dem Referent sonstige Kosten, die zu erstatten gewesen wären, entstanden, so ist der Veranstalter zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.

7.3.2. Das Sicher-Stark-Team ist gegenüber dem Veranstalter in der alleinigen Verantwortung und Haftung den Formatwechsel bei dem Referent sicherzustellen.

  1. Schweigepflicht

Alle Vertragsparteien verpflichten sich,

  • über alle während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsbeziehungen und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen
  • Referentenhonorare- und Provisionsverhandlungen
  • Personendaten der Referenten

auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

  1. Allgemeine Bedingungen

9.1 Sollte eine der AGB-Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Euskirchen, der Sitz des Sicher-Stark-Team. (Stand 2020)